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DGW-Wissen: Was ist ein Kirchenlehrer?

Verfasst von dergeradeweg am 10. Mai 2009

img-224_Thomas von Aquin.jpgWenn wir die Evangelien nach Stellen durchforschen, die in einem Zusammenhang zum Thema „Kirchenlehrer“ stehen, finden wir eine Stelle, die besonders auffällig ist. Es heißt dort: „An jenem Tage werden viele zu mir sagen: Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt? Haben wir nicht in deinem Namen Teufel ausgetrieben? Haben wir nicht in deinem Namen viele Wunder gewirkt? Alsdann werde ich ihnen erklären: Ich habe euch nie gekannt; hinweg von mir, ihr Übeltäter!“ (Mt 7,22f)

Offensichtlich ist es möglich, sich in seinem Wirken auf Christus zu berufen und doch in Gottes Augen nicht angenehm zu sein. In erster Linie handelt es sich gewiss um die Gnade, in der auch der Christusdiener leben muss, ansonsten ist sein Wirken für seine eigene Rettung wertlos.

Wir meinen aber, dass uns dieses Zitat noch einen weiteren wesentlichen Punkt zum Verständnis, was das Lehren in der Kirche betrifft, zeigt: Lehren kann und darf man nur mit Autorität, und zwar mit jener Autorität, die von Gott kommt. Wäre dies nicht so, könnte die Kirche für die Wahrheit und Unverfälschtheit ihrer Lehre nicht garantieren. Der Glaube wäre dann subjektiv wie bei den Protestanten: Jeder wäre sein eigener Lehrer. Die Folge sind die vielen verschiedenen „christlichen Bekenntnisse“, die aus der protestantischen Reformation hervorgegangen sind, wie die Lutheraner, Zwinglianer, Calvinisten, Methodisten, Puritaner und wie sie alle heißen.

Beim Titel eines „Kirchenlehrers“ im Speziellen kommt aber noch ein anderes Moment hinzu. Im Bereich der profanen Wissenschaft gibt es die Möglichkeit, einer Person, die sich um ein Gebiet in besonderer Weise verdient gemacht hat, den Doktortitel zu verleihen, auch wenn sie diesen gar nicht durch eine entsprechende Dissertationsarbeit erworben hat. Es handelt sich hierbei um einen „Ehrendoktortitel“ mit der Bezeichnung Doctor honoris causa (Dr. h.c.). So gewährte die Universität Bern am 27. November 2008 dem Chefkardiotechniker des Inselspitals Bern, Erich Gygax, den Ehrendoktor der medizinischen Fakultät für dessen außergewöhnliche Leistungen, die die Medizin entscheidend weiter gebracht haben.

Den Begriff des Kirchenlehrers können wir also nur verstehen, wenn wir beides zusammenbringen: Der eigentliche Lehrer in der Kirche ist nur Christus bzw. sein Stellvertreter auf Erden, dem Christus seine eigene Gewalt übertragen hat: der Inhaber des Lehramtes in der Kirche, der Papst und in Unterordnung unter ihn die anderen Stufen der kirchlichen Hierarchie. Das kirchliche Lehramt ist unfehlbar, wenn es die entsprechenden Bedingungen erfüllt.

Genau aber wie die Universitäten kann auch die Kirche einen Lehrer, der sich um die Darstellung des Glaubens besonders verdient gemacht hat, mit einem eigenen Ehrentitel bedenken. Dies ist der Titel des „Kirchenlehrers“. Tatsächlich ist es dabei nicht absolut notwendig, dass die geehrte Person auch wirklich dem Stand der Lehrenden angehört, also Inhaber der Lehrautorität in der Kirche ist. Der Titel „Kirchenlehrer“ ist denn auch keine Garantie dafür, dass sich in den Aussagen des „Kirchenlehrers“ keine Irrtümer in Bezug auf den Glauben befinden können. Es widerspräche aber der inneren Logik des Titels und dem Wesen der Kirche, wenn dieser Zusammenhang zwischen „Lehrer“ und „Lehramt“ (der Kirche) nicht bestünde. Man kann sagen, es wäre unangemessen und würde den gerade in der Kirche so einzigartigen, von dem Normalen abgehobenen Begriff des „Lehrers“ aufweichen. Mit der Autorität Christi zu lehren ist eben etwas von der Lehrtätigkeit des Universitätsprofessors vollkommen Verschiedenes – selbst wenn er Professor der katholischen Dogmatik wäre. Und diese Autorität Christi wird eben nicht durch die Universität verliehen, sondern durch das Sakrament der Weihe und die Sendung durch die Kirche.

Werfen wir auch einen Blick auf die Geschichte dieses Titels. Der biblische und urkirchliche Sprachgebrauch bezeichnete die Lehrer als Väter ihrer Schüler (vgl. 1 Kor 4,14f). Besonders führten die Bischöfe als Häupter der christlichen Gemeinden diesen Titel. So entwickelte sich zuerst der Titel des „Kirchenvaters“. Unter diese wurden aber nicht nur die Bischöfe gezählt, die Inhaber der eigentlichen Lehrgewalt, sondern auch andere kirchliche Schriftsteller, die in der Auseinandersetzung mit den aufkommenden Irrlehren die Reinheit der katholischen Lehre verteidigten. Spätere Jahrhunderte schränkten diesen Begriff auf das kirchliche Altertum ein, so dass die Reihe der Kirchenväter bei den Griechen mit Johannes von Damaskus († 749) und bei den Lateinern mit Isidor von Sevilla († 636) abgeschlossen wurde.

Wenn es sich bei der Zurechnung eines Lehrers unter die Zahl der Kirchenväter noch um einen allgemeinen Konsens handelte, so kommt nun beim Titel des „Kirchenlehrers“ eine weitere Bedingung hinzu, und das ist die ausdrückliche Verleihung dieses Titels durch die Kirche. Die erste „Kirchenlehrerpromotion“ nahm Papst Bonifatius VIII. am 20. September 1295 vor, als er die vier großen abendländischen Kirchenväter Ambrosius († 397), Hieronymus († 420), Augustinus († 430) und Gregor den Großen († 604) zu Kirchenlehrern ernannte. Zusammenfassend kann man sagen, dass jene Kirchenschriftsteller als Kirchenlehrer gelten, die sich

-       durch rechtgläubige Lehre (doctrina orthodoxa),

-       heiligen Lebenswandel (sanctitas vitae),

-       hervorragende Gelehrsamkeit (eminens eruditio) auszeichnen und

-       ausdrücklich von der Kirche als solche erklärt worden sind (expressa ecclesiae declaratio).

Einige Kirchenschriftsteller haben durch die Theologen einen ähnlichen Ehrentitel erhalten, der aber nicht mit dem offiziellen Titel des „Kirchenlehrers“ verwechselt werden darf. So wird der hl. Thomas von Aquin († 1274) doctor angelicus – „engelgleicher Lehrer“ genannt, während dem Hauptlehrer der Franziskaner, Duns Scotus († 1308), das Prädikat doctor marianus – „marianischer Lehrer“ beigelegt wird.

Zum letzten Mal hat Papst Johannes XXIII. einem Heiligen diesen Ehrentitel verliehen, nämlich dem hl. Laurentius von Brindisi, einem Priester des Kapuzinerordens († 1619). Papst Paul VI. ging dann ganz neue Wege. Er ernannte zwei Frauen, die hl. Teresa von Avila († 1586) und die hl. Katharina von Siena († 1380), zu Kirchenlehrern. Ihnen zugesellt wurde durch Papst Johannes Paul II. schließlich noch die hl. Theresia von Lisieux († 1897), so dass der aktuelle Stand 33 Kirchenlehrer umfasst. Ausführendes Organ bei der Titelverleihung ist die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.

Während wir nun feststellen, dass Papst Paul VI. mit der Verleihung des Titels des „Kirchenlehrers“ an Frauen eine neue Praxis begonnen hat, so müssen wir nun bei der Diskussion um Antonietta Meo – sollte sie denn ernst gemeint sein – sehen, dass zum ersten Mal Personen zu diesem Stand gezählt werden, die nicht im Zusammenhang mit dem kirchlichen Lehramt stehen. Das ist zwar möglich, bedeutet aber einen erneuten Bruch mit einer alten kirchlichen Tradition. Diese neue Handlungsweise entspricht – wie wir gesehen haben – nicht dem Selbstverständnis und der Geschichte des Begriffes des Kirchenlehrers. Das ist sehr bedauerlich, kommt aber aus dem Bestreben des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Kirche den modernen Gesellschaftsprinzipien wie der „Gleichberechtigung“ anzupassen.

Bei Antonietta Meo kommt noch hinzu, dass ein Kind auf die gleiche Stufe wie die Kirchenväter gestellt werden soll. Das ist nun wirklich äußerst unangebracht. Dabei spielt es keine Rolle, dass dieses Kind subjektiv tatsächlich eine wunderbare Leistung erbracht hat. Sie kann aber auf objektiver Ebene nie neben die Leistung eines Kirchenvaters bzw. Kirchenlehrers gestellt werden. Es würde der Kirche viel mehr nützen, die alten Kirchenlehrer in ihrem Zeugnis für die Tradition wieder ernst zu nehmen und neue Dokumente zu Glaube und Disziplin vor ihrer Veröffentlichung vor diesem Hintergrund zu prüfen. Ein Kind zum Kirchenlehrer ernennen zu wollen, offenbart die tatsächliche Abwertung, die der Begriff „Kirchenlehrer“ in den letzten 40 Jahren erfahren hat.

Schließen wir diese Überlegungen mit einem zwar etwas boshaften, aber dennoch zutreffenden Wortspiel ab: Es gibt heute unter den Religionslehrern und Predigern viele „Kirchenleerer“, aber zu wenige Nachahmer der Kirchenlehrer in ihrer Glaubenstreue und Glaubenstiefe. Studieren wir also die Werke der Kirchenlehrer, sie werden uns in der heutigen Glaubenskrise fest im Glaubensgut der Tradition verankern! 

Artikel aus DGW 1/2009 – Von KJB-Oensingen (CH)


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